Freitag, 28. Januar 2011
Konferenz über den Parlamentarismus in Deutschland und Rumänien (I)
Am 17. Juni 2009 fand im Deutschen Bundestag, im Marie-Luise-Lüders Haus eine Konferenz über den Parlamentarismus in Deutschland und Rumänien statt.
Dr. h. c. Susanne Kastner, die Vorsitzende des Deutsch-Rumänischen Forums (DRF) begrüßte die anwesenden Gäste im Sitzungssaal und führte sie in die Thematik der Veranstaltung ein. Ein relevanter thematischer Aspekt der Veranstaltung waren die stattgefundenen Europawahlen in Rumänien.
Dr. h. c. Manner hielt einen Vortrag zum Thema Parlamentarismus in Rumänien:
"Das Parlament ist das wichtigste politische Organ in einer Demokratie. Dabei ist es dringend wichtig eine Balance der Parlaments-Funktionen aufrechtzuerhalten. Die Fürstentümer Moldau und Walachei bildeten die Grundlage des rumänischen Parlamentarismus. Das 1831 in Moldau und 1832 in Walachei eingeführte Organische Regulament führte auch zugleich die Gewaltenteilung ein. Die Wahl war an Census gebunden, so konnten die Bojaren eher wählen.
Unter Alexandru Ioan Cuza kam es zur instabilen Lage, bis 1866 eine erste Verfassung nach dem belgischen Modell im jungen Rumänien verabschiedet wurde. Rumänien ist eine konstitutionelle Monarchie geworden. Der Herrscher konnte jedoch weiter die parlamentarische Kontinuität bestimmen, zum Beispiel das Parlament auflösen usw..
1918 änderte sich die Lage massiv in Rumänien, weil es größer wurde. Siebenbürgen, Banat, Bukowina, Bessarabien vereinigten sich mit Rumänien. 1938 wurde Rumänien unter dem rumänischen König Karl II. eine monarchische Diktatur. Das Parlament wurde aufgelöst. Die Verfassung von 1923 wurde ausgesetzt. 1947 wurde der rumänische König Michael I. abgesetzt. Rumänien wurde zu einer kommunistischen Diktatur. 1989 ist wieder Demokratie und Pluralismus, das heißt der Partei-Parlamentarismus neu eingeführt worden."
Karina Sprungk, politische Wissenschaftlerin von der Freien Universität Berlin, hielt einen Vortrag über den deutschen Parlamentarismus:
"Es sind bereits 60 Jahre seit der Verabschiedung des deutschen Grundgesetzes (GG) vergangen. Das deutsche Parlament ist bürgerfreundlich. Das lässt sich an dem Prozentsatz der Wahlbeteiligung erkennen, der durchschnittlich bei 70% liegt und viel höher als woanders ist. Die Kontrolle der Regierung ist eine wichtige Funktion des deutschen Parlaments. Relevant ist die Arbeit der parlamentarischen Ausschüsse, sowohl die Arbeit der einzelnen Parteien, als auch der parlamentarischen Fraktionen."
(Fortsetzung folgt)
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